Lehrer:in werden – Quereinstieg ins Studium Sekundarstufe I für Hoch­schul­ab­sol­vent:innen:  Berufsintegrierter Bachelor-Masterstudiengang

Sie möchten Jugendliche auf der Sekundarstufe I (Schuljahre 9 bis 11) unterrichten und auf dem Weg ins Berufsleben begleiten. Als Quereinsteiger:in mit Hochschulabschluss erwerben Sie an der PH Zürich die nötigen Kompetenzen und übernehmen bereits im zweiten Ausbildungsjahr eine Klasse.

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Steckbrief

Studiendauer
210 ECTS-Punkte; berufsintegriertes Studium: 3½ Jahre bzw. 7 Semester
Abschluss
Master of Arts PH Zürich in Secondary Education; Lehrdiplom für die Sekundarstufe I
Studienbeginn
Start im Herbstsemester: Kalenderwoche 36 (Einführungstage), Kalenderwoche 37 (Einführungspraktikum), Kalenderwoche 38 (Semesterstart)
Anmeldefrist
1. November bis 31. März für das Herbstsemester
Kosten
100 Franken Anmeldegebühr, 600 Franken für das Aufnahmeverfahren sowie 765 Franken pro Semester an Studiengebühren; zusätzlich fallen Kosten für Bücher, Skripts, Studienwochen usw. an

Studienverlauf

Mit dem Studiengang Quest PH Zürich – Sekundarstufe I absolvieren Sie ein berufsintegriertes Studium. Sie erwerben die Unterrichtsberechtigung in vier Fächern und sind befähigt, als Klassenlehrperson tätig zu sein.

Das Studium gliedert sich in eine berufsvorbereitende und eine berufsintegrierte Phase:

  • 2 Semester berufsvorbereitendes Studium an der PH Zürich und in Praxisschulen; in der Regel 3½ Tage pro Woche, Vollzeitpraktikum im Januar (3 Wochen)
  • 5 Semester berufsintegriertes Studium mit Teilzeitanstellung an einer öffentlichen Schule der Zielstufe in der Regel im Kanton Zürich (35 bis 50 Prozent) und 1½ Tagen pro Woche Ausbildung an der PH Zürich (Mittwochnachmittag und Donnerstag). Aufgrund einer Curriculumsreform ab Herbst 2027 kann es zu einer Änderung der Unterrichtstage kommen.

Die zweiwöchigen Herbst- und Frühlingsferien der Volksschule sind für die Quest-Studierenden vorlesungsfreie Zeiten.

Neues Curriculum ab Herbst 2027

Der Studienaufbau und die Unterrichtstage ändern. Genauere Informationen finden Sie voraussichtlich ab Mitte Dezember 2026 auf dieser Seite.

Gliederung

Der Gesamtumfang des Studiums beträgt aufgrund der geforderten akademischen Vorbildung mindestens 210 ECTS-Punkte. Der Umfang der Studienleistungen im Studienbereich Fachwissenschaften und Fachdidaktiken orientiert sich an der Kombination der vier Studienfächer.

Studienbereich Umfang Studienleistung ECTS-Punkte
Bildungswissenschaften 36
Berufspraktische Ausbildung 57
Fachwissenschaften und Fachdidaktiken 118–128

Die Masterarbeit umfasst 15 ECTS-Punkte und ist den Studienbereichen Bildungswissenschaften und berufspraktische Ausbildung zugeordnet.

Inhalt

Fachausbildung

Als angehende:r Sekundarlehrer:in studieren Sie in vier Fächern.

Ziel der Fachausbildung ist es, dass Sie den wissenschaftlichen Fachhintergrund sowie fachdidaktische Kenntnisse und Kompetenzen erwerben, die Sie zum Unterrichten benötigen.

Sie legen Ihre Fächerkombination zu Beginn des Studiums fest und wählen dazu aus den Auswahlbereichen A und B je ein Fach und aus dem Auswahlbereich C zwei Fächer aus.

Modulverzeichnis

Fächerbereich A

Fächerbereich B

Fächerbereich C

Hinweis

Bitte beachten Sie bei der Fächerwahl das Merkblatt zur Sprachkompetenz.

Bildungswissenschaften

Im Bereich Bildungswissenschaften erwerben Sie erziehungswissenschaftliche Kompetenzen, die Sie befähigen, das Lernen und Verhalten von Jugendlichen zu verstehen und daraus professionelle Handlungsmöglichkeiten abzuleiten.

Die Bildungswissenschaften umfassen fünf Themenkreise:

  • Lernen und Entwicklung
  • Gesellschaft und Bildung
  • Unterricht
  • Heterogenität und inklusive Schule
  • Klassenführung, Kommunikation und Kooperation

Berufspraxis

In den ersten zwei Semestern (berufsvorbereitendes Studium) erhalten Sie Einblick in den Berufsalltag von Lehrpersonen und gestalten selbst Unterricht in Klassen der Sekundarstufe I an unseren Partnerschulen im Rahmen von wöchentlichen Praxistagen und einem dreiwöchigen Praktikum im Januar.

Ab dem dritten Semester übernehmen Sie eine eigene Klasse der Zielstufe an einer öffentlichen Schule (35 bis 50 Prozent) in der Regel im Kanton Zürich. Ihre weitere berufspraktische Ausbildung absolvieren Sie an einer eigenen Klasse. Sie werden dabei von Fachpersonen der PH Zürich und dem Schulfeld eng begleitet. Das Studium für Quereinsteigende ist zu einem bedeutenden Teil als Prozess im Sinne des «workplace learning» organisiert.

Forschung und Entwicklung

Der Schwerpunkt im Bereich Forschung  und Entwicklung liegt auf dem Verfassen der Masterarbeit. Sie erforschen und reflektieren Ihren eigenen Unterricht und verknüpfen eine berufsrelevante Fragestellung mit Theorie und Forschungsresultaten.

Anrechnung von Vorleistungen

Aufgrund Ihrer akademischen Vorbildung werden Ihnen bei Studienbeginn in der Regel 60 ECTS-Punkte angerechnet. Weitere Anrechnungen fachspezifischer akademischer Vorleistungen können nach erfolgter Aufnahme in den Studiengang auf Gesuch hin geprüft werden.

Voraussetzungen für eine mögliche Anrechnung sind

  • ausgefülltes Gesuchsformular um Erlasse beziehungsweise Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen,
    Gesuchsformular um Erlasse
  • die Beilage des Transcripts of Records,
  • das Belegen von Prüfungsnachweisen, Testaten, Zeugnissen oder anderen Studienbestätigungen der entsprechenden Institutionen.

Gesuche um Anrechnungen von Vorleistungen (Erlasse) sind mit Kopien von entsprechenden Belegen jeweils bis 15. Juni einzureichen an:

PH Zürich

Geschäftsstelle Sekundarstufe I Quereinstieg (Quest)

Lagerstrasse 2
8090 Zürich

+41 43 305 65 65

Zulassung und Anmeldung

Voraussetzung für die Zulassung und mit der Anmeldung zu belegen sind:

  • Mindestalter von 27 Jahren bei Studienantritt *
  • Berufserfahrung im Umfang von mindestens drei Jahren (300 Stellenprozent über einen Zeitraum von maximal acht zusammen­hängenden Jahren)
  • Hochschulabschluss oder Nachweis ** einer zum Bachelorabschluss auf Hochschulstufe gleichwertigen Ausbildung
  • Einwandfreier Leumund
  • Gesundheitliche Eignung zum Lehrberuf mittels Gesundheitsfragebogen
  • Bestandenes Aufnahmeverfahren

* Als Stichdatum gilt jeweils der offizielle Semesterstart der PH Zürich.

** Personen, welche sich mit einem Nachweis über eine gleichwertige Ausbildung zu einem Hochschulabschluss anmelden, bereiten Ihre Dokumentation entlang der Wegleitung Nachweis über eine gleichwertige Ausbildung und mit dem dazugehörigen Formular vor.

Wegleitung zum Nachweis einer gleichwertigen Ausbildung auf Hochschulstufe

Beiblatt – Deklaration von Bildungsleistungen (bitte Dokument zum Ausfüllen herunterladen und in Adobe-Acrobat-Reader öffnen)

Zulassung mit ausländischem Hochschulabschluss

Auch mit einem in der Schweiz anerkannten ausländischen Hochschuldiplom können Sie an der PH Zürich im Studiengang Quest PH Zürich studieren. Der Hochschulabschluss muss an einer im jeweiligen Land anerkannten Hochschule erfolgt sein und ein mindestens dreijähriges Studium voraussetzen.

Mehr zu den Zulassungskriterien mit ausländischem Hochschulabschluss

Ablauf Aufnahmeverfahren

Ein mehrstufiger Prozess führt zur Aufnahme in den Studiengang Quest PH Zürich:

Die Grafik stellt den zeitlichen Ablauf des Aufnahmeverfahrens der PH Zürich dar. Es handelt sich um ein Balkendiagramm, das verschiedene Phasen und Entscheidungen abbildet. Die Grafik unterteilt den Prozess in fünf Hauptphasen, die jeweils in farbigen Balken dargestellt werden: Die erste Phase ist die Anmeldephase. Sie beginnt am 1. November und läuft bis zum 14. Dezember 2025. Eine weitere Frist beginnt am 15. Dezember 2025 und dauert bis am 20. März 2026. Ein späterer Start ab 21. März 2026 ist ebenfalls markiert. Die zweite Phase beinhaltet Schulbesuche, Lehrgespräche und Selbsteinschätzung und läuft vom November 2025 bis Mai 2026. Die farbigen Balken (Rosa, Rot, Gelb) zeigen die drei Zeitfenster: Das erste Fenster läuft von zirka Mitte November bis zirka Ende Januar, das zweite von zirka Anfang Januar bis zirka Ende April und das dritte von um den 21. März bis zirka Mitte Mai. Die dritte Phase betrifft den Entscheid zur Zulassung zum Aufnahmeverfahren. Die Entscheidung über die Zulassung zum eigentlichen Aufnahmeverfahren erfolgt in zwei Hauptperioden: einmal kurz im Januar 2026 und erneut im April und im Mai 2026. Die Phase Vier ist das eigentliche Aufnahmeverfahren und findet ebenfalls in drei Perioden statt: Die erste Welle ist im Februar 2026, die zweite und dritte im April und Mai 2026. Die fünfte Phase beschreibt den Entscheid zur Zulassung Studium. Die endgültigen Entscheidungen über die Zulassung zum Studium werden zu folgenden Zeitpunkten getroffen: Bis 20. Februar 2026, bis 22. Mai 2026, bis 12. Juni 2026.

Die fünf Schritte des Aufnahmeverfahrens:

Die Aufnahmekommission prüft Ihre Anmeldeunterlagen und informiert Sie, ob Sie zum Aufnahmeverfahren zugelassen werden oder nicht.

Selbsteinschätzung

Nehmen Sie die Selbsteinschätzung auf der Internetplattform «Career Counselling for Teachers (CCT)» vor.

Schulbesuch

Absolvieren Sie einen zweitägigen Schulbesuch auf der Zielstufe bei einer Lehrperson an einer öffentlichen Volksschule in der Schweiz mit dem Ziel, die eigenen Stärken und Schwächen in Bezug zum Lehrberuf auszuloten sowie die persönlichen Vorstellungen vom Lehrberuf zu überprüfen.

Lehrgespräch

Führen Sie ein Lehrgespräch mit einer Kleingruppe von Kindern/​Jugendlichen der Zielstufe.

Hinweis

Den Schulbesuch und das Lehrgespräch müssen Sie vor Ihrem Termin am Aufnahmeverfahren absolvieren. Die PH Zürich empfiehlt Ihnen die Planung und Durchführung daher ab erfolgter Anmeldung.

Informationen und Termine zum Aufnahmeverfahren
(Aktuelle Termine werden spätestens bis Ende August aufgeschaltet.)

Sie erhalten die Mitteilung des Entscheids betreffend Zulassung oder Nicht-Zulassung zum Aufnahmeverfahren.

Am Aufnahmeverfahren werden Ihre berufsrelevanten überfachlichen Kompetenzen überprüft. Dies dauert rund drei Stunden. Der Link auf die zur Verfügung stehenden Termine wird mit dem Zulassungsschreiben kommuniziert.

Aufgrund der Resultate aus dem Aufnahmeverfahren und einer Gesamteinschätzung entscheidet die Aufnahmekommission, ob Sie in den Studiengang aufgenommen werden. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung. Sie erhalten den Entscheid schriftlich.

Informationen und Termine zum Aufnahmeverfahren

Anmeldung und Termine

Die Anmeldung zu einem Studiengang an der PH Zürich erfolgt online. Bitte verwenden Sie dafür eine aktuelle Version der Internet-Browser «Google Chrome» oder «Firefox».

Nach dem Klick auf den Anmeldebutton werden Sie aufgefordert, sich in Ihr PHZH-Benutzungskonto einzuloggen oder, falls noch kein Konto vorhanden ist, ein solches einzurichten. Wählen Sie für den Benutzungsnamen idealerweise «vorname_nachname» und merken Sie sich Ihre Logindaten. Sie werden das Konto auch während Ihres Studiums brauchen.

Sobald Sie Ihr Benutzungskonto eingerichtet und sich eingeloggt haben, wird im Anmeldetool die Anmeldung für den von Ihnen gewählten Studiengang eröffnet, was einige Sekunden dauert. Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen nur während eines bestimmten Zeitfensters möglich sind.

Die Anmeldung wird automatisch zwischengespeichert. Beachten Sie, dass die zwischengespeicherte Anmeldung nach zehn Tagen gelöscht wird, sofern diese nicht durch die Bezahlung der Anmeldegebühr abgeschlossen wurde. Die Anmeldung ist komplett abgeschlossen, sobald die Anmeldegebühr bezahlt und die Anmeldebestätigung per E-Mail eingegangen ist.

Die gleichzeitige Anmeldung auf zwei Studiengänge ist nicht gestattet.

Gebühren für Anmeldung und Aufnahmeverfahren

Mit dem Absenden der Online-Anmeldung wird eine Anmeldegebühr von 100 Franken fällig, die nur via Twint oder Kreditkarte bezahlt werden kann. Der Betrag ist in jedem Fall zu begleichen und wird nicht zurückerstattet.

Das Aufnahmeverfahren kostet 600 Franken. Diese Gebühr wird zirka drei Wochen vor dem Aufnahmeverfahren in Rechnung gestellt.

Benötigte Dokumente

Während der Anmeldung werden Sie gebeten, verschiedene Dokumente hochzuladen. Im Laufe des Anmeldeprozesses erfahren Sie, falls Sie weitere Dokumente hochladen oder nach erfolgter Anmeldung per E-Mail nachreichen müssen. Wichtig: Nach der Anmeldung erfolgt ein Teil der Kommunikation per E-Mail. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie über die angegebene E-Mail-Adresse zuverlässig erreichbar sind und eingehende Nachrichten regelmässig prüfen. Fehlende oder ergänzende Unterlagen werden gegebenenfalls per E-Mail nachgefordert. Nicht beantwortete Anfragen können zu Verzögerungen oder zum Abbruch der Bearbeitung Ihrer Anmeldung führen. 

Folgende Dokumente müssen Sie im Laufe der Online-Anmeldung hochladen:

  • Lebenslauf (siehe Leitfaden Lebenslauf)
  • Porträtfoto im JPG-Format
  • ID- (Vorder- und Rückseite) oder Pass-Kopie
  • Reflexion der Berufsmotivation (siehe Leitfaden Reflexion)
  • Zeugnis Sekundarstufe II (Maturitätszeugnis, DMS/FMS, BMS, Passerelle, eidgenössisches Fähigkeitszeugnis usw.)
    • Falls kein deutschsprachiger Vorbildungsausweis auf Sekundarstufe II vorliegt: Sprachzertifikat Deutsch Niveau C2 (Goethe Zertifikat C2, telc C2 oder Deutsch für Pädagogische Berufe der ZHAW)
  • Hochschuldiplom (B.A./B.S./Lizentiat, FH-Diplom, Vorgängerdiplom mit SBFI-Anerkennung usw.)
  • Sämtliche Exmatrikulationsbestätigungen vorheriger Immatrikulationen an anderen Universitäten oder Hochschulen in der Schweiz inklusive ECTS-Punkte und Statistikdaten
  • Falls Sie bereits an einer Pädagogischen Hochschule in der Schweiz immatrikuliert waren: Bestätigung, gemäss Vereinbarung zum Übertritt von Studierenden an Pädagogischen Hochschulen im Verlauf eines Studiengangs (stellt die Pädagogische Hochschule aus, an der Sie derzeit studieren oder studiert haben)
  • Transcript of Records (nur bei Personen mit ausländischem Hochschulabschluss)
  • Arbeitszeugnisse sowie Formular zum Nachweis der Berufserfahrung
  • Privatauszug aus dem Strafregister: Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als zwei Monate sein und muss elektronisch, digital signiert und im PDF-Format vorliegen (kein Scan des Papierauszuges). Den Strafregisterauszug können Sie beim Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bestellen.
  • Selbstdeklaration zum Sonderprivatauszug aus dem schweizerischen Strafregister im Rahmen der Online-Anmeldung. Einreichung eines Auszugs nur auf Verlangen durch die PH Zürich. Einträge im Sonderprivatauszug schliessen eine Zulassung zum Studium an der PH Zürich aus.

Nach Abschluss der Online-Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail mit der Auflistung weiterer Dokumente, die Sie innerhalb von 10 Arbeitstagen einreichen müssen:

  • Aktueller Gesundheitsfragebogen: Der Gesundheitsfragebogen wird beim Abschluss der Online-Anmeldung automatisch generiert und ist über den Ihnen per E-Mail zugesandten Link «Anmeldebestätigung» verfügbar
    Muster Gesundheitsfragebogen
  • Digital signierter Privatauszug aus dem Strafregister (sofern nicht schon bei der Anmeldung eingereicht)

Hinweis

Falls Sie die nachzureichenden Unterlagen nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen einreichen können, stellen Sie bitte umgehend ein Gesuch um Fristverlängerung bei der Kanzlei.

Studienstart

Der nächste Studiengang Quest PH Zürich – Sekundarstufe I startet im Herbst 2027.

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Kontakt

Infoline

Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr

+41 43 305 44 44