Registrierung Berufseinführung
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Registrierungen der Fachbegleitungstandems – eine fachbegleitende Lehrperson, die eine berufseinsteigende Lehrperson begleitet – liegt in der Verantwortung der Schulleitung. Sie ist in der Regel für beide Jahre der Berufseinführungsphase gültig, sofern das Fachbegleitungstandem während dieser zwei Jahre bestehen bleibt.
Voraussetzungen
- Der Beschäftigungsgrad der berufseinsteigenden Lehrperson bei Beginn der ersten kantonalen Anstellung beträgt mindestens 35 Prozent.
- Für berufseinsteigende Lehrpersonen muss im Rahmen der Berufseinführung eine Fachbegleitung eingerichtet werden (obligatorisch). Das Anrecht auf Berufseinführung wird durch das Volksschulamt des Kantons Zürich (VSA) festgelegt.
- Dies gilt ebenso für Studierende aus Quereinstieg-Studiengängen und übrige Studierende der PH Zürich in berufsintegrierten Studiengängen nach Abschluss des Basisjahres und positiver Beurteilung der Eignung.
- Die erfahrene Lehrperson, die die Funktion der Fachbegleitung übernimmt, ist für die Weiterbildung «Fachbegleitung am Arbeitsort» angemeldet, besucht diese oder hat sie erfolgreich abgeschlossen.
- Registrierung von Vikariaten: Bei Vikariaten, die zwei Monate und länger dauern, kann eine Fachbegleitung eingerichtet werden, wenn auf der gleichen Stufe im Schulhaus bzw. in der Schulgemeinde bereits eine fachbegleitende Lehrperson tätig ist. Die notwendige Information ans Volksschulamt sowie die Registrierung muss spätestens bis zu Beginn des Vikariats erledigt sein.
Entschädigung der Fachbegleitenden
Die Entschädigung der registrierten Fachbegleitenden erfolgt im Stundenlohn durch das VSA. Die Fachbegleitenden rapportieren den Stundenaufwand und reichen das ausgefüllte und von der Schulleitung unterzeichnete Auszahlungsformular jeweils Anfang Juli beim VSA ein.
Die fachbegleitende Lehrperson erhält das Auszahlungsformular vorausgefüllt mit der Bestätigungsmail nach abgeschlossener Registrierung. Das Auszahlungsformular gilt für beide Jahre der Fachbegleitung, sofern das Fachbegleitungstandem während dieser zwei Jahre bestehen bleibt.
In Ausnahmefällen ist es nach Bedarf möglich, das Formular unten selbst korrekt auszufüllen und beim VSA einzureichen.
Für die «Registrierung Berufseinführung» beachten Sie bitte folgende Dokumente:
- Merkblatt: Wichtige Hinweise für die Entschädigung einer Fachbegleitung am Arbeitsort
- Formular: Rapportierung Fachbegleitung
- Blankovorlage Auszahlungsformular Fachbegleitung am Arbeitsort (Nur in Ausnahmefällen zu verwenden)
- Berufseinführung der Lehrpersonen der Volksschule – Informationen und administrative Prozesse
Anmeldung Fachbegleitungstandems und Weiterbildung «Fachbegleitung am Arbeitsort»
Die fachbegleitende Lehrperson erhält nach der Registrierung des Fachbegleitungstandems durch die Schulleitung eine E-Mail mit der Aufforderung zur Bestätigung der Registrierung.
Fachbegleitende Lehrpersonen, die die Weiterbildung «Fachbegleitung am Arbeitsort» noch nicht absolviert haben, melden sich direkt über diese E-Mail zur Weiterbildung an.
Nach abgeschlossener Registrierung erhalten die fachbegleitenden und die berufseinsteigenden Lehrpersonen sowie die Schulleitung eine Bestätigung per E-Mail.
Die Schulleitung kann auch eine erfahrene Lehrperson für die Weiterbildung «Fachbegleitung am Arbeitsort» anmelden, ohne dass diese gleichzeitig eine berufseinsteigende Person begleitet. Dies erlaubt den Schulleitenden eine längerfristige Personalplanung. Die Anmeldung erfolgt ebenfalls über das Formular «Registrierung Berufseinführung».