Die Kosten eines Studiums an der PH Zürich
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Kosten im Zusammenhang mit der Anmeldung
| Gebühr | CHF |
|---|---|
| Allgemeine Anmeldegebühr | 100 |
| Gebühr Aufnahmeverfahren (falls nicht direkt zum Studium zugelassen) | 200 |
| Anmeldegebühr Studium von Ausgleichsmassnahmen für ausländische Lehrpersonen | 400 |
| Gebühr Aufnahmeverfahren Quereinsteigende (Quest) | 600 |
| Gebühr Aufnahmeverfahren «sur dossier» | 600 |
Die nachfolgend aufgeführten Semestergebühren gelten für die Bachelor- und Masterstudiengänge (ohne MAS) der PH Zürich. Für weitere Studiengänge (Anrechnung von ausländischen Lehrdiplomen und einzelne Studiengänge der Sekundarstufe II/Berufsbildung) gelten teilweise abweichende Bestimmungen. Sie sind bei der Beschreibung des jeweiligen Studiengangs aufgeführt.
Studiengebühren
| Gebühr | CHF |
|---|---|
| Semestergebühr | 720 |
| Semesterpauschale Akademischer Sportverband Zürich (ASVZ) | 35 |
| Beitrag an die Versammlung der Studierenden (VSPHZH) | 10 |
| Total Studiengebühren pro Semester | 765 |
| Optional ab dem 2. Semester: Beitrag an den Verein zur finanziellen Unterstützung der Studierenden (mit Abmeldeoption) | 5 |
Die Studiengebühren sind eine Pauschale. Sie werden jeweils pro Semester in Rechnung gestellt. Bei einem Teilzeitstudium oder für das Absolvieren von Wiederholungsprüfungen gibt es keine Reduktion der Studiengebühren.
Rechtliche Grundlage für die Gebühren:
Ausländische Studierende mit zivilrechtlichem Wohnsitz ausserhalb der Schweiz müssen neben der ordentlichen Semestergebühr eine zusätzliche Semestergebühr von 500 Franken pro Semester bezahlen. Die zusätzliche Semestergebühr wird während des Studiums semesterweise in Rechnung gestellt. Ein Aufenthalt zu Ausbildungs- beziehungsweise Studienzwecken (vergleiche Vermerk auf Ausländerausweis) begründet keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 23 Abs. 1 ZGB).
Weitere Kosten
Nebst den Gebühren sollten Sie mit zusätzlichen Studienkosten rechnen für:
- Bücher und Skripts
- Schreibmaterialien
- Laptop
- Fahrkosten an die PH Zürich und an alle Praktikumsorte
- Exkursionen
- Studienwochen
- Fremdsprachendiplome, Fremdsprachenpraktika und Fremdsprachenaufenthalte
- Optional: Mobilitätssemester
Bei der Planung Ihres Studiums sollten Sie auch Ihre persönlichen Lebenskosten einkalkulieren. Diese sind abhängig von Ihrem persönlichen Lebensstil und Ihren Bedürfnissen. Die Aufstellung dient als Orientierung. (Quelle: Budgetberatung.ch).
Lebenskosten
| Budgetposten | CHF |
|---|---|
| Miete | 800 |
| Nebenkosten (Elektrizität, TV, Internet, Serafe. Hausrats- und Privathaftpflichtversicherung) | 110 |
| Lebensmittel | 580 |
| Haushaltnebenkosten | 50 |
| Krankenkasse (ohne Prämienverbilligung) | 390 |
| ÖV/Transport | 120 |
| Bekleidung und Hygiene | 190 |
| Freizeit | 260 |
| Mobiltelefon | 60 |
| Steuern und/oder AHV | 50 |
Antworten auf Fragen zum Budget auf budgetberatung.ch
Versicherungen
Kranken- und Unfallversicherung
Studierende mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz unterstehen der obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG). Studierende sind nicht durch die PH Zürich gegen Unfall versichert und müssen sich deshalb im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung gegen Unfall versichern, falls sie nicht über einen Arbeitgeber bereits versichert sind. Für den Abschluss der Versicherung sowie die Bezahlung der Prämien sind Sie selbst verantwortlich. Prüfen Sie Ihren Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung.
AHV, IV und EO
Unabhängig von Ihrer Nationalität müssen alle nichterwerbstätigen Studierenden mit Wohnsitz in der Schweiz spätestens nach Vollendung des 20. Altersjahres Beiträge an die AHV, IV und EO bezahlen. Studierende, die im betreffenden Kalenderjahr keiner bezahlten Arbeit nachgegangen sind, bezahlen pauschal den AHV-Mindestbeitrag von 514 Franken im Jahr (Stand 2024).
Weitere Informationen zur AHV-Beitragspflicht für Studierende auf der Website der SVA Zürich
Haftpflichtversicherung
Nicht obligatorisch, aber sehr zu empfehlen ist zudem der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Unter Umständen sind Sie durch die Familienhaftpflicht-Versicherung der Eltern oder der Wohngemeinschaft mitversichert.
Finanzierung und Stipendien
Studium durch Nebenjob selbst finanzieren
Je nach Studiengang können Sie neben dem Studium an der PH Zürich einer Erwerbsarbeit nachgehen. Informationen zum maximal empfohlenen Arbeitspensum finden Sie beim jeweiligen Studiengang.
Kantonale Ausbildungsbeiträge (Stipendien)
Wenn Sie und Ihre Eltern finanziell nicht in der Lage sind, Ihr Studium und die damit verbundenen Lebenskosten zu finanzieren, können Sie beim Kanton Ausbildungsbeiträge beantragen. Wenden Sie sich dafür an Ihren stipendienrechtlichen Wohnsitzkanton, in der Regel ist dies der Wohnsitzkanton Ihrer Eltern. Weiterführende Informationen finden Sie bei der Stipendienberatung des Kantons Zürich.
Sonstige Unterstützungsmöglichkeiten
Wenn Sie trotz ausgewiesener Notlage keine oder unzureichende kantonale Ausbildungsbeiträge zugesprochen bekommen, können teilweise Fonds und Stiftungen helfen. Wenden Sie sich dafür an Ihre zuständige Berufsberatungsstelle, sie hilft bei der Suche oder vermittelt private oder kommunale Unterstützungsleistungen.
Verein zur finanziellen Unterstützung von Studierenden der PH Zürich
Der Verein zur finanziellen Unterstützung von Studierenden der PH Zürich kann bei finanziellen Schwierigkeiten Darlehen gewähren. Der Verein führt eine Darlehenskasse (Darlehensfonds) für immatrikulierte Studierende der PH Zürich, die durch das Studium in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Aus dieser Kasse kann Studierenden ab dem dritten Semester ein Darlehen für studienbedingte Aufwendungen wie etwa für Fremdsprachenaufenthalte (Stage Professionnel, Assistant Teachership), Unterrichtsmaterialien sowie für die Bestreitung der Lebenskosten gewährt werden. Das Darlehen dient der reinen Existenzsicherung.
Der Verein ist steuerbefreit. Gönnerbeiträge können in der Steuerklärung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Bei Fragen zum Verein wenden Sie sich an