Berufsbildner:in überbetriebliche Kurse und Lehrwerkstätten (üK) werden
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Steckbrief
- Studiendauer
- 10 ECTS-Punkte; Teilzeitstudium: 1 Jahr bzw. 2 Semester
- Abschluss
- Diplom Berufsbildner:in in überbetrieblichen Kursen und Lehrwerkstätten, vom SBFI eidgenössisch anerkannt
- Studienbeginn
- Start Herbstsemester: Kalenderwoche 35
- Anmeldefrist
- 1. Februar bis 30. April. Spätere Anmeldungen sind bis 15. August möglich (sofern organisatorisch möglich)
- Kosten
- 100 Franken Anmeldegebühr sowie 765 Franken pro Semester an Studiengebühren; zusätzlich fallen Kosten für Bücher, Skripts, Studienwochen usw. an
Studienverlauf
Der berufsbegleitende Studiengang Berufsbildner:in überbetriebliche Kurse (üK) und Lehrwerkstätten startet jeweils im August und dauert in der Regel ein Jahr. Sie studieren an einem Nachmittag pro Woche von 16 bis 19 Uhr; in geraden Jahren am Donnerstag, in ungeraden Jahren am Freitag.
Die Präsenzzeiten und Ferien richten sich nach dem Kalender der Volksschule der Stadt Zürich. Dadurch lassen sich Beruf, Familie und Ausbildung besser aufeinander abstimmen.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiengangs erhalten Sie das vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) eidgenössisch anerkannte Diplom für das Unterrichten in überbetrieblichen Kursen und Lehrwerkstätten.
Falls Sie Ihre Ausbildung später mit dem Berufskunde-Studiengang (Hauptberuf) fortsetzen möchten, können Sie sich die Studienleistungen dieses Studiengangs anrechnen lassen.
- Semesterplan Studiengang «Berufsbildner:in in überbetrieblichen Kursen und Lehrwerkstätten» (Nebenberuf) ab Herbstsemester 2026
- Semesterplan Studiengang «Berufsbildner:in in überbetrieblichen Kursen und Lehrwerkstätten» (Nebenberuf) ab Herbstsemester 2027
Passerellen – Verkürzte Ausbildungen
Falls Sie bereits über ein SBFI-anerkanntes Lehrdiplom für die Sekundarstufe II, ein EDK-anerkanntes Lehrdiplom für die Volksschule, ein SVEB-Zertifikat Ausbildner:in (Durchführung von Lernveranstaltungen) oder einen eidgenössischen Fachausweis Ausbildner:in (SVEB-Module 1–5) verfügen, rechnen wir bereits erbrachte Studienleistungen an den Studiengang an.
Gliederung
Die Studiengänge der Sekundarstufe II an der PH Zürich orientieren sich an einem eigens entwickelten Kompetenzenmodell, das die Arbeit von Berufsfachschullehrpersonen in elf Handlungsfelder aufschlüsselt. An ihnen orientieren sich die Module Ihrer Ausbildung.
Elf Handlungsfelder von Lehrpersonen in der Berufsbildung
| Studienbereich | ECTS-Punkte |
|---|---|
| Berufspädagogik und Erziehungswissenschaft | 9 |
| Diplomprüfung | 1 |
| Total | 10 |
Inhalt
Ihre Ausbildung zur Lehrperson für überbetriebliche Kurse und Lehrwerkstätte an Berufsfachschulen fokussiert Module in den Bereichen Berufspädagogik und Erziehungswissenschaften.
Weitere Details zu den Modulen in der Modulübersicht:
Anrechnung von Vorleistungen
Grundsätzlich werden alle Vorleistungen angerechnet, die zum Kompetenzprofil des Studiengangs passen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Vorleistungen mit einem Attest oder Diplom nachweisen können.
Welche Leistungen im Detail angerechnet werden, besprechen und regeln Sie im Eintrittsgespräch mit der Studiengangleitung. Entsprechend wird Ihre individuelle Studienplanung erstellt.
Zulassung und Anmeldung
Wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, sind Sie zum Studiengang zugelassen:
- Abschluss einer höheren Berufsbildung oder gleichwertiger Qualifikation im entsprechenden Lehrgebiet
- Zwei Jahre berufliche Praxis im Lehrgebiet
- Betriebliche Erfahrung von mindestens sechs Monaten; wer eine berufliche Grundbildung absolviert hat, erfüllt diese Voraussetzung
- Bestätigung eines üK-Anbieters oder einer Lehrwerkstätte über die Ausbildungstätigkeit
Über die Zulassung aufgrund von gleichwertigen Abschlüssen entscheidet die Aufnahmekommission der PH Zürich.
Anmeldung
Die Anmeldung zu einem Studiengang an der PH Zürich erfolgt online. Bitte verwenden Sie dafür eine aktuelle Version der Internet-Browser «Google Chrome» oder «Firefox».
Nach dem Klick auf den Anmeldebutton werden Sie aufgefordert, sich in Ihr PHZH-Benutzungskonto einzuloggen oder, falls noch kein Konto vorhanden ist, ein solches einzurichten. Wählen Sie für den Benutzungsnamen idealerweise «vorname_nachname» und merken Sie sich Ihre Logindaten. Sie werden das Konto auch während Ihres Studiums brauchen.
Sobald Sie Ihr Benutzungskonto eingerichtet und sich eingeloggt haben, wird im Anmeldetool die Anmeldung für den von Ihnen gewählten Studiengang eröffnet, was einige Sekunden dauert. Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen nur während eines bestimmten Zeitfensters möglich sind.
Die Anmeldung wird automatisch zwischengespeichert. Beachten Sie, dass die zwischengespeicherte Anmeldung nach zehn Tagen gelöscht wird, sofern diese nicht durch die Bezahlung der Anmeldegebühren abgeschlossen wurde. Die Anmeldung ist komplett abgeschlossen, sobald die Anmeldegebühr bezahlt und die Anmeldebestätigung per E-Mail eingegangen ist.
Die gleichzeitige Anmeldung auf zwei Studiengänge ist nur für Angebote innerhalb der Sekundarstufe II an der PH Zürich gestattet.
Anmeldegebühren
Mit dem Absenden der Online-Anmeldung wird eine Anmeldegebühr von 100 Franken fällig, die nur via Twint oder Kreditkarte bezahlt werden kann. Der Betrag ist in jedem Fall zu begleichen und wird nicht zurückerstattet.
Anmeldefrist
Für die Anmeldung gilt ein Fenster vom 1. Februar bis 30. April. Spätere Anmeldungen können bis 15. August berücksichtigt werden, sofern organisatorisch möglich. Wenden Sie sich diesbezüglich an
Benötigte Dokumente
Während der Anmeldung werden Sie gebeten, verschiedene PDF-Dokumente hochzuladen. Im Laufe des Anmeldeprozesses erfahren Sie, falls Sie weitere Dokumente nachreichen müssen.
Folgende Dokumente müssen Sie im Laufe der Online-Anmeldung hochladen:
- Porträtfoto im JPG-Format
- ID (Vorder- und Rückseite) oder Pass
- Zeugnis Sekundarstufe II (Fähigkeits-/Berufsmaturitäts-/Maturitätszeugnis)
- Zulassungsdiplom gemäss den Zulassungsbedingungen
- Transcript of Records (je nach Ausbildung, falls vorhanden)
- Vollständiger tabellarischer Lebenslauf (inklusiv besuchter Schulen)
- Sämtliche Exmatrikulationsbestätigungen vorheriger Immatrikulationen an anderen Universitäten oder Hochschulen in der Schweiz
- Ausgefülltes Gesuch um Anerkennung der betrieblichen, ausserschulischen Erfahrung (wer eine berufliche Grundbildung absolviert hat, erfüllt diese Voraussetzung und kann anstelle des Gesuchs das eidgenössische Fähigkeitszeugnis hochladen)
- Persönliche Standortbestimmung (nach erfolgter Zulassung)
Leitfaden persönliche Standortbestimmung Sekundarstufe II - Bestätigung der Unterrichtstätigkeit (falls nötig, beziehungsweise Zulassungsbedingung)
- Privatauszug aus dem Strafregister: Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als zwei Monate sein und muss elektronisch, digital signiert und im PDF-Format vorliegen (kein Scan des Papierauszuges). Den Strafregisterauszug können Sie beim Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bestellen.
Nach Abschluss der Online-Anmeldung erhalten Sie eine automatisierte E-Mail, die die erfolgreiche Online-Anmeldung bestätigt.
Bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an die
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Studiengang Berufsbildner:in