Berufsmaturität : Zulassung zum Studium an der PH Zürich
Der Regierungsrat des Kantons Zürich schlägt dem Kantonsrat eine Gesetzesänderung vor, wonach künftig Personen mit einer Berufsmaturität, einer nichtpädagogischen Fachmaturität oder einem Diplom- oder Fachmittelschulabschluss an der PH Zürich eine Ausbildung als Primarlehrperson (Schuljahre 1–8) machen können. Zu welchem Zeitpunkt der Kantonsrat die Gesetzesänderung behandeln wird, ist zurzeit noch offen. Die PH Zürich wird auf ihren Kommunikationskanälen informieren, sobald weitere Details vorliegen.
Für den Studienstart 2026 wird es keine Änderungen geben – es gelten die bestehenden Zulassungsbedingungen. Mit dem Vorschlag des Regierungsrats weicht der Kanton Zürich vom übergeordneten Bundesrecht ab. Infolgedessen würden die Lehrdiplome dieser Primarlehrpersonen nur im Kanton Zürich anerkannt sein, nicht aber gesamtschweizerisch.


