Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Studium

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Studium an der PH Zürich.

Mit einer gymnasialen Maturität, einer Passerelle oder einem Hochschulabschluss werden Sie direkt zu den Studiengängen der Volksschulstufe zugelassen. Die Fachmaturität im Profil Pädagogik ermöglicht die direkte Zulassung zu den Studiengängen Kindergarten- und Unterstufe sowie Primarstufe.

Je nach anderer Vorbildung benötigen Sie eine Aufnahme- oder Ergänzungsprüfung, um zu einem Studium an der PH Zürich zugelassen zu werden. Am besten orientieren Sie sich auf unserer Website unter Zulassung oder direkt beim Studiengang über die unterschiedlichen Zulassungsbedingungen. 

Im Herbst starten die Voll- und Teilzeitstudiengänge der Volksschulstufe – also Kindergarten- und Unterstufe, Primarstufe und Sekundarstufe I. Für das Studium anmelden können Sie sich jeweils im Frühjahr.

Die Studiengänge der Sekundarstufe II starten im Frühjahr und im Herbst. Wer schliesslich auf Hochschulstufe dozieren möchte, absolviert einen Master Fachdidaktik. Diese Studiengänge starten im Herbst, die Anmeldefenster sind unterschiedlich.

Je nach Studiengang und Zulassungsverfahren ist es nötig, sich bereits ein halbes Jahr vor Studienbeginn oder noch früher anzumelden. Es lohnt sich in jedem Fall, wenn Sie sich auf unserer Website vertiefter über die Anmeldefristen und die Startdaten der unterschiedlichen Studiengänge informieren.

Auf unserer Website finden Sie Informationen zu allen Studiengängen. Wenn Sie auf spezifische Fragen zu den Studiengängen oder zur Zulassung auf unserer Website keine Antworten finden, wenden Sie sich bitte an die

Infoline

Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr

+41 43 305 44 44

Der Wechsel von einem Vollzeitstudium in ein Teilzeitstudium ist in jeder Studienrichtung der Volksschulstufe möglich. Die zuständige Geschäftsstelle gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte.

Berufserfahrene mit einem Hochschulabschluss haben die Möglichkeit, an der PH Zürich ein Studium für Quereinsteigende zu absolvieren. 

Um einen Quereinstiegs-Studiengang anzutreten, müssen Sie mindesten 27 Jahre alt sein, über einen Hochschulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss verfügen und mindesten drei Jahre Arbeitserfahrung mitbringen. 

Die Studiengänge für Quereinsteigende führen zur Lehrberechtigung in allen Kantonen der Schweiz und es gibt sie für die Eingangsstufe (Unterrichten von Schüler:innen zwischen 4 und 9 Jahren), die Primarstufe (Unterrichten von der 1. bis zur 6. Klasse) und die Sekundarstufe I (Unterrichten im 7. bis 9. Schuljahr).

Wer keine direkte Zulassung für ein Studium an der PH Zürich hat, muss ein Aufnahmeverfahren durchlaufen. Welches der Aufnahmeverfahren das hängt von der Vorbildung und der Berufserfahrung ab.

Die Aufnahme «sur dossier» richtet sich an Personen, die mindestens 27 Jahre alt sind, über eine 3-jährige Ausbildung verfügen, zum Beispiel eine Lehre, und mindestens drei Jahre Berufserfahrung haben.

Aufnahmeverfahren «sur dossier»

Wer nicht direkt zugelassen wird, aber über eine Berufsmaturität oder eine Fach­ma­tu­ri­tät – jedoch nicht in Pädagogik – verfügt, wird zu den Ergänzungsprüfungen zugelassen.

Personen mit Berufslehre und zwei Jahren Berufserfahrung oder einem Abschluss einer dreijährigen Fach- oder Diplommittelschule werden zur Aufnahmeprüfung zugelassen.

Die Vorkurse werden angeboten, um die Aufnahme- beziehungsweise Ergänzungsprüfung vorzubereiten. Angeboten werden diese Kurse durch die Kantonale Maturitätsschule (KME). Sie eignen sich für Interessierte an den Studiengängen Kindergarten- und Unterstufe, Primarstufe und Sekundarstufe I.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Aufnahmeverfahren und den Vorkursen finden Sie unter Zulassung.

Die Aufnahme «sur dossier» ist ein mehrstufiges Verfahren, in dem die Studierfähigkeit der Bewerberinnen und Bewerber festgestellt wird. Das bestandene Verfahren gilt als fachlicher Zulassungsausweis an die PH Zürich.

Für die Zulassung zum Aufnahmeverfahren «sur dossier», müssen verschiedenen Voraussetzungen erfüllt sein: Ein Mindestalter von 27 Jahren; der Abschluss einer dreijährigen Ausbildung auf der Sekundarstufe II (sei es eine Berufslehre oder Mittelschule); zudem muss eine Berufstätigkeit im Umfang von 300 Stellenprozenten nach Abschluss der Ausbildung ausgewiesen werden – dieser Umfang kann auf Berufstätigkeiten im Zeitraum von maximal acht zusammenhängenden Jahren verteilt sein.

Bewerberinnen und Bewerber ohne deutschsprachigen Vorbildungsausweis auf Sekundarstufe II müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C2 gemäss Europäischem Sprachenportfolio nachweisen.

Das Aufnahmeverfahren besteht aus fünf Schritten: 

  1. Obligatorischer Informationsanlass
  2. Vorbereitende Aufgaben für die Anmeldung
  3. Anmeldung zum Aufnahmeverfahren «sur dossier»
  4. Überprüfung der Studierfähigkeit: Schriftlicher Teil
  5. Überprüfung der Studierfähigkeit: Mündlicher Teil

Aufnahmeverfahren «sur dossier»

Je nachdem, ob Sie haupt- oder nebenberuflich in der Berufsbildung unterrichten möchten, wählen Sie ein unterschiedliches Studium. Interessiert es Sie, im allgemeinbildenden oder im berufskundlichen Unterricht an Berufsfachschulen tätig zu sein? Oder möchten sie an kaufmännischen Berufsfachschulen, an Berufsmaturitätsschulen oder Höheren Fachschulen unterrichten? Vielleicht sehen Sie Ihre Zukunft auch als Berufsbildner:in in überbetrieblichen Kursen oder in Lehrwerkstätten?

Studiengänge für angehende Berufsfachschullehrer:innen oder Lehrer:innen an Höheren Fachschulen mit detaillierten Angaben zu den Zulassungsbedingungen.

Wenn Sie auf spezifische Fragen zu den Studiengängen oder zur Zulassung auf unserer Website keine Antworten finden, wenden Sie sich an die

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Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr

+41 43 305 44 44