Sekundarstufe I für Personen mit ausländischem Lehrdiplom

Als Lehrperson der Sekundarstufe I (Schuljahre 9 bis 11) mit ausländischem Lehrdiplom sind Sie zu dessen Anerkennung aufgefordert, bestimmte ECTS-Punkte nachzuholen. Im Rahmen von Ausgleichsmassnahmen können Sie diese an der PH Zürich erwerben.

Inhalt dieser Seite

Steckbrief

Studiendauer
Dauer individuell, abhängig von den EDK-verfügten Ausgleichsmassnahmen
Abschluss
Bestätigung der erfolgreich absolvierten Ausgleichsmassnahmen, Diplomanerkennung erfolgt durch die EDK
Studienbeginn
Start Herbstsemester: Kalenderwoche 38
Anmeldefrist
8. Januar bis 30. April
Kosten
400 Franken Anmeldegebühren sowie 450 Franken pro ECTS-Punkt, im Maximum 12’000 Franken

Studienverlauf

Für die Anerkennung ausländischer Lehrdiplome ist die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zuständig. Falls die EDK zwischen der schweizerischen und der ausländischen Ausbildung wesentliche Unterschiede bezüglich Inhalt oder Dauer feststellt, verfügt die EDK über Ausgleichsmassnahmen beziehungsweise noch zu erbringende ECTS-Punkte. Diese können Sie an der PH Zürich erwerben. Die damit verbundenen Kosten betragen 450 Franken pro ECTS-Punkt, im Maximum 12’000 Franken. Die Kosten sind in der ganzen Schweiz einheitlich und wurden von der EDK festgelegt.

Nachdem Sie die Ausgleichsmassnahmen erfolgreich absolviert haben, wird Ihr Diplom von der EDK anerkannt.

Inhalt

Die Ausbildung an der PH Zürich erfolgt im Rahmen des regulären Studienangebots. Das heisst, Sie besuchen die Lehrveranstaltungen zusammen mit den Studierenden der Voll- und Teilzeitstudiengänge. Es gelten dieselben Prüfungsanforderungen und Richtlinien. Für einen ECTS-Punkt müssen ungefähr 25 bis 30 Arbeitsstunden geleistet werden. 

Die Studienplanung wird gemeinsam mit Ihnen festgelegt und in einer Vereinbarung festgehalten. Nach Abschluss der Ausgleichsmassnahmen erhalten Sie von der PH Zürich eine schriftliche Bestätigung, dass Sie die von der EDK geforderten Ausgleichsmassnahmen erfolgreich absolviert  haben.

Zulassung und Anmeldung

Lehrpersonen mit einem ausländischen Lehrdiplom, die in der Schweiz unterrichten möchten, müssen über sehr hohe – nahezu muttersprachliche – Kompetenzen in einer Landessprache der Schweiz (Deutsch, Französisch oder Italienisch) verfügen.  Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens der EDK müssen Antragstellende deshalb den Nachweis erbringen, dass sie über genügende Sprachkenntnisse in einer Landessprache der Schweiz verfügen. Als Nachweis ausreichender Sprachkompetenzen in Deutsch, Französisch oder Italienisch wird ein international anerkanntes  Sprachdiplom auf dem Niveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verlangt. Dieses Diplom kann auch im Ausland erworben worden sein. Die Bescheinigung muss bei Studienbeginn vorliegen.

Für Lehrpersonen der Sekundarstufe I, die ausschliesslich eine Nicht-Landessprache (zum Beispiel Englisch, Spanisch) als Fremdsprache unterrichten und daher den Unterricht nicht zwingend in einer der Landessprachen führen müssen, genügt ein Sprachdiplom auf dem Niveau B2 des GER.

Weitere Informationen zu den Anforderungen an die Sprachkenntnisse der EDK

Online-Anmeldung

Die Anmeldung zu einem Studiengang an der PH Zürich erfolgt online. Bitte verwenden Sie dafür eine aktuelle Version des Internet-Browsers «Google Chrome» oder «Firefox».

Nach dem Klick auf den Anmeldebutton werden Sie aufgefordert, sich in Ihr PHZH-Benutzungskonto einzuloggen oder, falls noch kein Konto vorhanden ist, ein PHZH-Benutzungskonto einzurichten. Richten Sie ein neues Konto ein, wählen Sie für den Benutzungsnamen idealerweise «vorname_nachname». Merken Sie sich Ihre Logindaten – Sie werden das Konto auch in Ihrem Studium brauchen.

Sobald Sie Ihr Benutzungskonto eingerichtet und sich eingeloggt haben, wird im Anmeldetool die Anmeldung für den von Ihnen gewählten Studiengang eröffnet, was einige Sekunden dauert. Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen nur während eines bestimmten Zeitfensters möglich sind.

Die Anmeldung wird automatisch zwischengespeichert. Beachten Sie, dass die zwischengespeicherte Anmeldung nach zehn Tagen gelöscht wird, sofern diese nicht durch die Bezahlung der Anmeldegebühren abgeschlossen wurde.

Benötigte Dokumente

Halten Sie folgende Informationen für die Online-Anmeldung bereit:

  • Verfügung der EDK
  • Akten-Nummer der EDK
  • Fehlende ECTS-Punkte
  • Pass- oder ID-Kopie im PDF-Format, als Upload
  • Sozialversicherungsnummer (756 …)

Nachdem Ihre Anmeldung eingegangen ist und die Kosten bezahlt wurden, werden Sie von der Kontaktperson der gewünschten Schulstufe kontaktiert.

Kontakt

Infoline

Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr

+41 43 305 44 44